Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt für alle Berufstätigen als unerlässlich, jedoch insbesondere die ab dem 01.01.1961 Geborenen können auf sie keinesfalls verzichten. Für diese Jahrgänge ist der staatliche Schutz durch die Erwerbsminderungsrente faktisch außer Kraft gesetzt. Es gilt nur noch ein sehr begrenzter Schutz, der zudem zum Restleistungsvermögen ins Verhältnis gesetzt wird.
2. November 2011
von Admin
Keine Kommentare