Um die Pflegeversorgung in Deutschland auch nachhaltig sicherzustellen, wurde zum 1. Januar 1995 im elften Buch des Sozialgesetzbuches, die noch heute bestehende gesetzliche Pflegeversicherung für alle Arbeitnehmer als Pflichtversicherung eingeführt. Neben den zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden gesetzlichen Absicherungen wie die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung kam die Pflegeversicherung als so genannte fünfte Säule hinzu.
14. März 2012
von Admin
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